Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Informationen und Vermittlungsablauf:
Vermittlung von EU Pflege- und Haushaltshilfen zur
24 Stunden Betreuung im eigenen Zuhause

01 | Wie kann ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen?

Sie füllen bitte zunächst den nachfolgenden Fragebogen aus oder rufen uns bei Fragen direkt an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Zum Fragebogen

02 | Welche Pflegekraft kommt zu mir?

Wir suchen aus unserer Kartei anhand der angegebenen Wünsche und dem Grad der Pflegebedürftigkeit die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegekraft aus.

03 | Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft zu mir kommt?

Die Betreuerin wird unmittelbar benachrichtigt und kommt so schnell wie möglich (bis maximal 2 Wochen) zu Ihnen. Sie verbleibt 3 Monate bei Ihnen Zuhause, danach findet ein übergangsloser Wechsel statt.

04 | Was muss ich meiner Pflegekraft zur Verfügung stellen?

Sie stellen Ihrer Pflegehilfe ein Zimmer zur Verfügung, vielleicht mit einem Fernseher und/oder einem Radio. Ein eigenes Bad ist nicht zwingend erforderlich. Sie wohnt bei Ihnen unter freier Kost und Logis. Hiermit schafft man die Voraussetzung für eine Betreuung rund um die Uhr.

05 | Wie läuft die rechtliche Seite ab?

Die Pflegekräfte sind selbständig und schreiben Ihnen eine Rechnung. Einen Vertrag schließen Sie mit der Betreuerin und einen Vermittlungsvertrag mit uns ab. Wir vermitteln Ihnen die polnische Mitarbeiterin, kümmern uns um die Organisation, Administration, um die Betreuung der Kräfte und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Fragen oder Probleme haben. Die Betreuerin wird von uns angemeldet bei:

  • der Ausländerbehörde
  • dem Einwohnermeldeamt
  • dem Finanzamt
  • der Krankenkasse

06 | Was ist, wenn ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte?

Natürlich übernehmen wir auch die Verhinderungspflege. Diese wird nach Genehmigung direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet. Verhinderungspflege steht jedem, der eine Pflegestufe hat und von einem Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, einmal jährlich für längstens 28 Tage zu. Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson”.

Rückruf

Telefon / Rückrufservice

Tel. +49 (0) 231 516060
Fax +49 (0) 231 5600014
Mobil +49 (0) 231/ 985 380 71

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