Pflegewissen

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Übersicht der Pflegeformen


Welche Form der Pflege gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu gehören in erster Linie sicherlich der Schweregrad der Pflegedürftigkeit und das Empfinden der Betroffenen, genauso aber auch die Kapazitäten im Hinblick auf Zeit und Räumlichkeiten.
Grundsätzlich gibt es sechs mögliche Pflegeformen, hier dazu ein Überblick:

1. Häusliche Pflege
Hiervon wird gesprochen, wenn der Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wird. Übernehmen Angehörige die gesamte Pflege, ist es möglich, Geldleistungen bei der Pflegekasse, die entsprechend der jeweiligen Pflegestufe gewährt werden, sowie Zuschüsse für Heil- und Hilfsmittel zu beantragen.
Die häusliche Pflege bedarf jedoch einer guten Organisation, hilfreich können in diesem Zusammenhang Pflegekurse sein, die beispielsweise von der Pflegekasse oder dem Roten Kreuz angeboten werden. Eine Variante der häuslichen Pflege besteht darin, dass ein ambulanter Pflegedienst die Angehörigen bei der Pflege unterstützt, in diesem Fall wird von einer Kombileistung gesprochen.

2. Stationäre Pflege
Diese sieht eine vollständige Versorgung der betroffenen Person vor, bezieht sich also nicht nur auf die eigentliche Pflege, sondern beinhaltet auch hauswirtschaftliche Leistungen.
Zudem können die in stationären Einrichtungen regelmäßig angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten und Dienstleistungen wie beispielsweise Krankengymnastik, Friseurbesuche oder Fußpflegedienste in Anspruch genommen werden.

3. Verhinderungspflege
Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person mindestens ein Jahr lang häuslich gepflegt wurde. Ist die Pflegeperson aufgrund einer Erkrankung, eines Urlaubs oder anderen persönlichen Gründen verhindert, können die Kosten für eine Ersatzkraft bei der Pflegekasse beantragt werden.
Allerdings gilt für die Verhinderungspflege eine zeitliche Beschränkung von 42 Tagen pro Kalenderjahr und die Aufwendungen der Pflegekasse sind auf maximal 1.612,— Euro begrenzt.
Wird die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann man die Hälfte des Kurzzeitpflegegeldes auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen.

4. Kurzzeitpflege
Sie verfolgt das Ziel, pflegende Angehörige kurzzeitig zu entlasten, weshalb die Kurzzeitpflege auch als Urlaubspflege bezeichnet wird. Auch bei der Kurzzeitpflege gilt die Beschränkung von 42 Tagen pro Jahr und 1.612,— Euro für pflegebedingte Aufwendungen seitens der Pflegekasse.

5. Tagespflege
Diese Pflegeform ist für die Personen gedacht, die tagsüber nicht in der eigenen Wohnung betreut oder versorgt werden können. In aller Regel verfügen Tagespflegeeinrichtungen über eigene Fahrdienste, die die betroffenen Personen abholen und wieder nach Hause bringen.
Während des Aufenthaltes in der Einrichtung werden gemeinsame Mahlzeiten eingenommen und zahlreiche Aktivitäten angeboten, die in erster Linie dem Erhalt der Selbstständigkeit dienen. Zudem sind die Einrichtungen Ansprechpartner für pflegende Angehörige.
Ergänzend kann ein ambulanter Pflegedienst an der Tagespflege zu Hause mitwirken. Eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist möglich, wenn eine Pflegestufe vorliegt, allerdings werden nur pflegebedingte Kosten übernommen, alle anderen Kosten, etwa für Mahlzeiten, trägt die betreffende Person selbst.

6. Nachtpflege
Sie richtet sich in erster Linie an Pflegebedürftige, die unter Schlafstörungen leiden, an Demenz erkrankt sind oder aus anderen Gründen abends nicht alleine bleiben möchten oder können und kann die häusliche Pflege durch Angehörige, die Kurzzeitzeitpflege sowie die Tagespflege ergänzen.
Auch hier kann finanzielle Unterstützung für pflegebedingte Aufwendungen bei der Pflegekasse beantragt werden, Informationen über Möglichkeiten der Nachtpflege geben die Pflegekassen, Wohlfahrtverbände sowie Pflegedienste vor Ort.

Pflegeformen

Aus alt mach neu. Mit der Pflegereform werden 2017 die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt.

Pflegestufe Pflegegrad
Ohne Pflegestufe Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 1
Ohne Pflegestufe Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Härtefall Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5

Versorgungsleistungen

Pflegegrad Ambulante Pfleg Vollstationäre Pflege
Geldleistungen
(Pflegegeld)
Sachleistungen
(Pflegedienst)
Sachleistungen
(Pflegeheim)
Pflegegrad 2 0 € 125 € 0 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 545 € 1.298 € 1.262 €
Pflegegrad 4 728 € 1.612 € 1.775 €
Pflegegrad 5 901 € 1.995 € 2.005 €

Rückruf

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